Investitionsförderung „Digital Jetzt“

Jetzt beantragen

Bis zu 65% Investitionsförderung bei der Anschaffung Ihres 3D-Druckers

Wir beraten Sie auch gerne persönlich zur „Digital Jetzt“-Investitionsförderung!

Persönliche Beratung

Investieren Sie jetzt in den 3D-Druck!

Zum Vorantreiben der Digitalisierung innerhalb der deutschen Wirtschaft hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die „Digital Jetzt“-Investitionsförderung ins Leben gerufen. Somit erhalten sie bis zu 65% ihrer Investitionskosten und maximal 50.000 Euro (bis zu 100.000 Euro in einer Wertschöpfungskette) beim Erwerb Ihres 3D-Druckers zurück.

Wir haben Ihnen alle notwendigen Informationen zur Förderung zusammengestellt und erklären Ihnen Schritt für Schritt wie Sie sich das maximale Fördervolumen für Ihr Unternehmen sichern können.

Schlüsselinformationen:

  • 3D-Drucker werden explizit als unterstützte digitale Technologie genannt
  • Höhe des Zuschusses bis zu 50.000 Euro – abhängig von Mitarbeiterzahl, Zeitpunkt des Antrags und Standort des Unternehmens
  • Sie können die Förderung ab sofort beim Digital Jetzt Portal unter Vorlage eines passenden Investitionsangebots und erstellten Digitalisierungsplans beantragen

Förderung mit „Digital Jetzt“ im Überblick

Welche Investitionen werden gefördert?

Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ enthält zwei unterschiedliche Fördermodule:

  1. Investition in digitale Technologien (hierunter fällt explizit der 3D-Druck)
  2. Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden

1. Fördermodul: Investition in digitale Technologien

Digitale Technologien beschreiben hierbei sowohl Hardware und Software, die zu Effizienzverbesserungen in der internen sowie externen Vernetzung des Unternehmens führen sollen. Ebenso wäre es denkbar, dass Sie damit neue Geschäftsmodelle oder Geschäftsfelder entwickeln können. An dieser Stelle listet das BMWi auch explizit den 3D-Druck auf, neben z.B. Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen oder IT-Sicherheit.

2. Fördermodul: Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden

Hier werden Sie bei der Weiterbildung Ihrer Beschäftigten im Umgang mit digitalen Technologien unterstützt. Grundsätzlich liegt der Fokus hierbei auf dem Ausbau der Basiskompetenzen im Bereich des digitalen Arbeitens. Ein spezieller Fokus wird jedoch auf die Bereiche Datenschutz und IT-Sicherheit gelegt

Wichtig: Die Förderung kann in einem oder beiden Bereichen von einem Unternehmen beantragt werden

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist. Jedoch muss die Förderungssumme in der Regel innerhalb von 12 Monaten in ein entsprechendes Digitalisierungsprojekt eingesetzt werden. Die Auszahlung des Zuschusses findet nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung statt.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Für die Investitionsförderung gibt es Deckelungen in Form von Ober- und Untergrenzen.

  • Die maximale Fördersumme für Unternehmen beträgt 50.000 €, für Investitionen als Wertschöpfungsketten und/oder –netzwerken kann dieser Betrag bis zu 100.000 € betragen.
  • Als minimale Fördersumme werden für „Modul 1“ 17.000 € angegeben – für „Modul 2“ sind es 3.000 €
    • Somit ergibt sich bspw. bei einer Förderquote von 50% eine Mindestinvestition von 34.000 €

Des weiteren kann die Förderung durch das BMWi zwischen 30% und 70% Ihrer Investition im 3D-Druckbereich betragen. Diese Spanne ergibt sich durch eine Abhängigkeit von mehreren Faktoren:

  • Größe Ihres Unternehmens – gestaffelte Förderquoten auf Basis der Beschäftigten wie folgt:
    • 3 – 50 Beschäftigte: 50%
    • 51 – 250 Beschäftigte: 45%
    • 251 – 499 Beschäftigte: 40%
  • Zeitpunkt des Antrags
    • Die oben dargestellten Quoten gelten bis einschließlich 30.06.2021. – Grund hierfür ist es, die Wirtschaft im Rahmen der vorherrschenden Corona-Pandemie zu motivieren und mögliche wirtschaftliche Auswirkungen zu begrenzen
    • Ab dem 01.07.2021 werden die Förderquoten um jeweils 10 Prozentpunkte reduziert
  • Bonuspunkte
    • Art des Digitalisierungsprojekts
      • 5 zusätzliche Prozentpunkte für Digitalisierungsprojekte im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz
    • Standort Ihres Unternehmens
    • Antrag im Verbund mit anderen Unternehmen
      • 5 zusätzliche Prozentpunkte, wenn das Digitalisierungsvorhaben gemeinsam mit mindestens einem weiteren Unternehmen planen

Wer kann gefördert werden?

Um die Förderung beantragen zu können, müssen wenige Anforderungen erfüllt sein:

  • Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Unternehmensgröße zwischen 3 und 499 Beschäftigten
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben
  • Sie müssen einen Digitalisierungsplan einreichen, welcher Vorhaben und Nutzen beschreibt
  • Sie müssen die Verwendung der Fördermittel nachweisen

Bezüglich Branche oder Art Ihres Unternehmens besteht keine Einschränkung. Aufgrund der Anforderungen an die förderfähigen Unternehmen ist das „Digital Jetzt“ Programm jedoch gezielt auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ausgerichtet.

Was beinhaltet der Digitalisierungsplan für „Digital Jetzt“?

Der Digitalisierungsplan ist der Kern Ihres Förderungsantrags. Er beinhaltet hauptsächlich diese Elemente:

  • Aktueller Status der Digitalisierung im Unternehmen
  • Ziele des Projekts sowie deren Auswirkung auf Geschäfts-Prozesse und -Modelle
  • Beschreibung über die Nachhaltigkeit der Investition

Wie bekomme ich die Förderung?

Schaubild „Digital Jetzt“ Investitionsförderung

Die Investitionsförderung findet in folgenden fünf Schritten statt:

  1. Antragstellung über das Online-Tool
  2. Zuwendungsgeber prüft Ihren Antrag und übermittelt positiven Bescheid
  3. Projekt wird von Ihnen umgesetzt
  4. Sie reichen den Verwendungsnachweis danach in Form von Prüfbericht, Rechnungen und Zahlungsbeleg ein
  5. Zuwendungsgeber überprüft Ihre Daten und zahlt den Zuschuss an Sie aus

Weitere Tipps und Informationen

  • Eine erneute Antragstellung ist nach Beendigung des laufenden Projekts und Verwendungsnachweis möglich
  • De-minimis-Regelung:
    • Der Antragsteller darf im fließenden Zeitraum von drei Jahren maximal 200.000 € an Beihilfen nicht überschreiten
  • Digitalisierungsplan vorbereiten
  • Antrag rechtzeitig stellen (frühzeitig vor Beginn des Digitalisierungsvorhabens)
  • Prüfen Sie, ob möglicherweise eine Kombination beider Fördermodule sinnvoll ist (Investition in digitale Technologie und in Mitarbeiterqualifizierung)

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMWi

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Für weitere Informationen oder eine indivuelle Beratung sind wir gerne für Sie da!